Rabatte
Unternehmensrabatt
- ab der dritten Buchung einer Firma/Hochschule für den gleichen GDCh-Kurs
 - 10 % Rabatt auf die jeweilige Gebühr ab dem dritten Teilnehmenden
(1. + 2. Person: komplette Gebühr, ab der 3. Person: 90 % der Gebühr) - Zur Inanspruchnahme des Rabatts füllen Sie das Formular aus.
 
Bei nachträglichen Teilstornierungen wird – zusätzlich zu den Stornierungsgebühren – oben genannter Rabatt zurückgenommen und die Differenz von 10% nachträglich fakturiert.
Doppelbucher-Rabatt
- bei gleichzeitiger Buchung gekennzeichneter Kurse
 - 5 % Rabatt auf die jeweilige Kursgebühr
 - Zur Inanspruchnahme des Rabatts füllen Sie bitte das Formular aus.
 
Fachprogrammrabatt
- bei Teilnahme an allen Kursen eines Fachprogramms in einem Kalenderjahr reduziert sich die Kursgebühr um jeweils 5 oder 10% (Fachprogrammrabatt).
 
Genauere Informationen finden Sie auf den Detailseiten der betreffenden Fachprogramme.
Fördermaßnahmen
Die GDCh unterstützt die Teilnahme an GDCh-Kursen mit der Vergabe von
- Förderplätze (siehe Punkt 1)
 - Freiplätze (siehe Punkt 2)
 - Fördermaßnahmen für Jungchemiker:innen (siehe Punkt 3)
 
Anträge
- müssen vollständig bis 4 Wochen vor Kursbeginn per E-Mail an academy@gdch.de vorliegen.
 - werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
 - können aufgrund begrenzt zur Verfügung stehender finanzieller Mittel leider nur in limitierter Anzahl genehmigt werden.
 - werden mit Genehmigung verbindlich und führen automatisch zur Kursanmeldung.
 
Zusage der Anträge erfolgt
- bei Präsenz- und Hybrid-Kursen bis 10 Tage vor Kursbeginn
 - bei E-Learning- und Online-Kursen bis 7 Tage vor Kursbeginn
 
Bei Ablehnung Ihres Antrags können Sie sich zu den regulären Kursgebühren zum Seminar anmelden.
1. Förderplätze
Förderung von 80 % der Kursgebühr
Antragsberechtigte Personen
- Studierende während der Abschlussarbeit und Doktoranden chemischer Fachrichtungen von Hochschulen
 - Promovierte Angehörige chemischer Fachbereiche, die befristet an der Hochschule angestellt sind
 - Fachreferent:innen Chemie an Hochschulbibliotheken
 - Lehrkräfte an pädagogischen Hochschulen mit dem Fachgebiet Chemie, die befristet angestellt sind
 - Laborant:innen, CTAs und Chemikanten, die befristet angestellt sind
 - Stellungslose Chemiker:innen
 
Einzureichende Unterlagen
für Hochschulangehörige und Fachreferent:innen
- Formlose Begründung der Notwendigkeit einer Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung durch den Vorgesetzten
 - Angabe durch den Vorgesetzen, in welchem inhaltlichen Zusammenhang der Fortbildungskurs mit dem Arbeitsgebiet steht
 - Begründung durch den Vorgesetzten, dass die Kenntnisse in einer externen Fortbildungsveranstaltung erworben werden müssen
 - Bestätigung durch den Vorgesetzten, dass die Kosten nicht von der Universität bzw. der Hochschule übernommen werden können
 - Nachweis der befristeten Anstellung
 
für stellungslose Chemiker
- Formlose Begründung der Notwendigkeit einer Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung
 - Angabe, in welchem inhaltlichen Zusammenhang der Fortbildungskurs mit dem Arbeitsgebiet steht
 - Aktuelle Bescheinigung der Agentur für Arbeit
 
2. Freiplätze für stellungslose GDCh-Mitglieder
Förderung von 100% der Kursgebühr plus Reisekosten (Bahnfahrt 2. Klasse)
Antragsberechtigte Personen: Stellungslose GDCh-Mitglieder
Einzureichende Unterlagen
- Antrag formlos möglich
 - Zusendung eines Erhebungsbogens zur Erfassung der persönlichen Angaben und zur Prüfung der Voraussetzungen; Erhebungsbogen wird von der GDCh nach formloser Antragsstellung zugeschickt
 - Bei Ablehnung Förderplatzantrag (siehe Punkt 1) möglich
 
3. Fördermaßnahmen für Jungchemiker:innen (für spezielle Kurse, siehe Formular)
Förderung von 80 % der Kursgebühr
Antragsberechtigte Personen
- Studierende während der Abschlussarbeit
 - Doktorand:innen chemischer Fachrichtungen von Hochschulen
 
Einzureichende Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Formular „Anmeldung/Antrag“ bis 4 Wochen vor Kursbeginn
 - Bestätigung Ihrer Arbeitskreisleitung, dass Sie zu einer der antragsberechtigten Personengruppengehören gehören